Unser Werkstatt-Rat
Der Werkstatt-Rat setzt sich ein
für die Mitarbeiter in der Werkstatt.
Die Mitarbeiter der Werkstatt wählen
den Werkstatt-Rat alle 4 Jahre.
Die letzte Wahl war im Oktober 2021.
Die Regeln für den Werkstatt-Rat stehen
in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Die Abkürzung ist: WMVO
In der WMVO stehen die Aufgaben,
die Rechte und die Pflichten vom Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat hat ein Recht auf Mitwirkung.
Zum Beispiel bei:
- Arbeits-Sicherheit,
- Wie der Arbeits-Platz eingerichtet ist.
Der Werkstatt-Rat hat ein Recht auf Mitbestimmung.
Zum Beispiel bei:
- arbeits-begleitende Maßnahmen,
- Arbeits-Zeiten
- Haus-Ordnung.
Der Werkstatt-Rat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen
und bespricht wichtige Fragen für die Werkstatt.
Sie haben Fragen oder Wünsche an den Werkstatt-Rat?
Dann melden Sie sich gern bei uns.
E-Mail: werkstattrat@LHWW.de