Ambulant betreutes Wohnen
Im ambulant betreuten Wohnen erfolgt die Teilhabe und Assistenz der Menschen in der eigenen beziehungsweise gemieteten Wohnung des zu Betreuenden. Die Personen leben alleine, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft.
Im Rahmen einer aufsuchenden Betreuung berät das Personal den Betreuten bei der Alltagsgestaltung, koordiniert und unterstützt die Hilfsleistungen.
Die Betreuungsleistungen werden in einer Vereinbarung individuell festgelegt.