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Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) aktualisiert Ratgeber: Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung


Düsseldorf. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu beachten sind.

Das zentrale Element des Behindertentestaments ist die Testamentsvollstreckung. Sehr detailliert geht der Ratgeber deshalb darauf ein, welche Personen als Testamentsvollstrecker in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen ein nicht-behindertes Geschwisterkind zugleich rechtlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker sein kann. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht.

Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.

Mitautor des nunmehr bereits in der 9. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.

Der Ratgeber steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.  (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.

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