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Für pflegende Angehörige besteht aktuell ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der Impfung gegen das Corona-Virus in Priorität 1 zuordnen zu lassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV). Pflegende Angehörige sind den ambulanten Diensten, welche regelmäßig pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen gleichgestellt. Bei der Registrierung für einen Impftermin ist anzugeben, dass die Person im Rahmen eines ambulanten Dienstes tätig ist.

Fotos: Nicole Schrenk/Eva Maria Wicke/Offene Hilfen

Rund 25 Organisationen, darunter unsere Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e. V., beteiligen sich an der Aktion „Bunte Stühle“. Insgesamt fünf Exemplare sind von der Peter-Härtling-Schule, Kinder- und Familienzentrum sowie den Offenen Hilfen bunt und kreativ gestaltet worden. Rund 60 bunte Stühle werden in ganz Wetzlar aufgestellt.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die "Stiftung Anerkennung und Hilfe". Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und/oder der Psychiatrie gelebt und unter den damaligen Rahmenbedingungen Leid und Unrecht erfahren haben.